Öffnen – Außerordentliche Kündigung Verwaltervertrag Durch Verwalter

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Vorlage Außerordentliche Kündigung Verwaltervertrag Durch Verwalter

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Verwalters],

ich, [Ihr Name], als Eigentümer/Mitglied der Eigentümergemeinschaft [Name der Eigentümergemeinschaft], möchte hiermit den Verwaltervertrag mit Ihnen gemäß § [Nummer des Paragrafen im Vertrag] außerordentlich kündigen.

Grund für diese außerordentliche Kündigung ist folgender:

  1. [Grund 1]
  2. [Grund 2]
  3. [Grund 3]

Durch Ihre wiederholten Verstöße gegen vertragliche Pflichten und Ihre unzureichende Leistung haben Sie das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Verwalter und der Eigentümergemeinschaft nachhaltig gestört. Als Eigentümer/Mitglied der Eigentümergemeinschaft habe ich das berechtigte Interesse, einen neuen Verwalter zu bestimmen, der die Interessen der Gemeinschaft angemessen vertritt und die aufgetretenen Probleme effektiv lösen kann.

Zudem haben Sie durch Ihr unprofessionelles Verhalten und Ihre mangelnde Kommunikation die Zusammenarbeit mit den Eigentümern/Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft erheblich erschwert. Die in den letzten Monaten angehäuften Beschwerden von anderen Eigentümern/Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft sind ein weiterer Beleg für Ihre Unfähigkeit, die Verwaltungstätigkeiten ordnungsgemäß durchzuführen.

Als Eigentümer/Mitglied der Eigentümergemeinschaft fordere ich Sie hiermit auf, sämtliche Unterlagen, Schlüssel und sonstige Vermögenswerte der Eigentümergemeinschaft unverzüglich an Ihren Nachfolger zu übergeben und ausnahmslos alle Verwaltungsaufgaben bis zum XX.XX.XXXX [fristgerechtes Ende des Vertrags] einzustellen. Ich behalte mir vor, Ihre Leistung entsprechend abzurechnen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie gegen diese Kündigung und die damit verbundenen Verpflichtungen verstoßen.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser außerordentlichen Kündigung schriftlich und setzen Sie sich umgehend mit den Eigentümern/Mitgliedern der Eigentümergemeinschaft in Verbindung, um die geordnete Übergabe der Verwaltungsaufgaben zu organisieren.

Die Außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags erfolgt unter Vorbehalt sämtlicher Rechte und Ansprüche, die der Eigentümer/Mitglied der Eigentümergemeinschaft aufgrund des Verwaltervertrags geltend machen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

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Außerordentliche Verwaltervertrag Durch Verwalter
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur außerordentlichen Kündigung eines Verwaltervertrags durch den Verwalter

Frage 1: Was ist eine außerordentliche Kündigung?
Eine außerordentliche Kündigung ist eine vorzeitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Sie kann von einer der Vertragsparteien ausgesprochen werden, wenn eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Frage 2: Wann kann ein Verwalter den Verwaltervertrag außerordentlich kündigen?
Ein Verwalter kann den Verwaltervertrag außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Auftraggeber den Verwalter grob pflichtwidrig behandelt oder es zu einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses kommt.
Frage 3: Muss der Verwalter vor der außerordentlichen Kündigung Abmahnungen aussprechen?
Im Regelfall muss der Verwalter vor der außerordentlichen Kündigung keine Abmahnung aussprechen. Eine Abmahnung ist nur dann erforderlich, wenn vertraglich eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Frage 4: Wie erfolgt die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags?
Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags erfolgt in der Regel schriftlich per Einschreiben. Dabei ist darauf zu achten, dass der wichtige Grund, der zur außerordentlichen Kündigung führt, im Kündigungsschreiben deutlich dargelegt wird.
Frage 5: Welche Fristen gelten bei einer außerordentlichen Kündigung?
Die Fristen für eine außerordentliche Kündigung sind gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Sie müssen sich jedoch an den Bestimmungen des Verwaltervertrags und den gesetzlichen Vorschriften orientieren. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwischen vier und sechs Wochen.
Frage 6: Kann der Verwalter Schadensersatzansprüche geltend machen?
Ja, der Verwalter kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die außerordentliche Kündigung unberechtigt erfolgt ist und der Verwalter dadurch einen finanziellen Schaden erlitten hat.
Frage 7: Kann der Verwalter bei einer außerordentlichen Kündigung seine Vergütung verlangen?
Die Frage, ob der Verwalter bei einer außerordentlichen Kündigung seine Vergütung verlangen kann, richtet sich nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen. In der Regel besteht jedoch ein Anspruch auf Vergütung bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist.
Frage 8: Kann der Verwalter bei einer außerordentlichen Kündigung Schadensersatzansprüche gegenüber den Eigentümern geltend machen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verwalter Schadensersatzansprüche gegenüber den Eigentümern geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Eigentümer grob pflichtwidrig handeln und dadurch dem Verwalter ein finanzieller Schaden entsteht.
Frage 9: Was passiert nach der außerordentlichen Kündigung mit dem Verwaltervertrag?
Nach der außerordentlichen Kündigung endet der Verwaltervertrag vorzeitig. Der Verwalter ist dann nicht mehr für die Verwaltung des betreffenden Objekts zuständig. Es sollte jedoch eine geordnete Übergabe an einen neuen Verwalter erfolgen.
Frage 10: Kann der Verwalter trotz außerordentlicher Kündigung weiterhin für Mängel haftbar gemacht werden?
Die Frage, ob der Verwalter trotz außerordentlicher Kündigung weiterhin für Mängel haftbar gemacht werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wenn der Verwalter vor der Kündigung für bestimmte Mängel verantwortlich war, kann er unter Umständen weiterhin in die Haftung genommen werden.
Frage 11: Gibt es besondere Vorschriften bei der außerordentlichen Kündigung eines Verwaltervertrags?
Ja, es gibt einige besondere Vorschriften, die bei der außerordentlichen Kündigung eines Verwaltervertrags zu beachten sind. Dazu gehören beispielsweise die Schriftform, die Einhaltung von Fristen und die Angabe eines wichtigen Grundes im Kündigungsschreiben.
Frage 12: Kann der Verwalter von sich aus den Verwaltervertrag außerordentlich kündigen?
Ja, der Verwalter kann von sich aus den Verwaltervertrag außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Auftraggeber den Verwalter grob pflichtwidrig behandelt oder es zu einer erheblichen Störung des Vertrauensverhältnisses kommt.
Frage 13: Gibt es eine Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung zu vermeiden?
Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine außerordentliche Kündigung zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise die frühzeitige Klärung von Missverständnissen oder Unstimmigkeiten, regelmäßige Kommunikation zwischen Verwalter und Auftraggeber und das Einhalten vertraglicher Vereinbarungen.
Frage 14: Kann der Auftraggeber gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen?
Ja, der Auftraggeber kann gegen eine außerordentliche Kündigung vorgehen, wenn er der Meinung ist, dass diese unberechtigt erfolgt ist. In diesem Fall kann er beispielsweise eine gerichtliche Überprüfung der Kündigung veranlassen.
Frage 15: Ist eine außerordentliche Kündigung endgültig und unwiderruflich?
Ja, eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel endgültig und unwiderruflich. Sie führt zur vorzeitigen Beendigung des Verwaltervertrags und kann nicht rückgängig gemacht werden, es sei denn, beide Vertragsparteien einigen sich darauf.

Fazit:

Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags durch den Verwalter ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Dabei sind bestimmte rechtliche Vorschriften zu beachten, wie die Schriftform und die Angabe eines wichtigen Grundes im Kündigungsschreiben. Der Verwalter kann unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche geltend machen und hat gegebenenfalls Anspruch auf Vergütung bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Der Verwaltervertrag endet mit der außerordentlichen Kündigung vorzeitig, es sollte jedoch eine geordnete Übergabe an einen neuen Verwalter erfolgen.