hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag mit der Arbeitgeber GmbH fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Ich bin seit dem 01.01.20XX in Ihrem Unternehmen beschäftigt und möchte mein Arbeitsverhältnis nun beenden.
Die Kündigung erfolgt aus persönlichen Gründen, die eine Fortsetzung meiner Tätigkeit bei der Arbeitgeber GmbH nicht mehr möglich machen. Ich habe mich daher für diesen Schritt entschieden, um neue berufliche Perspektiven zu verfolgen.
Gemäß meinem Arbeitsvertrag bitte ich Sie, mir eine Abfindung zu zahlen. Gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) steht mir in diesem Fall eine Abfindung in Höhe von …… Euro zu.
Bitte beachten Sie, dass ich zu meinem eigenen Schutz von meinem Widerrufsrecht gemäß § 613a Abs. 6 BGB Gebrauch mache. Ich werde die Kündigung zurückziehen, falls die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages nicht erfüllt sind.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung und der Abfindungszahlung bis spätestens …… (Datum).
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Anmerkungen:
– Vor dem Versand der Kündigung sollte man sich rechtlich beraten lassen, um eventuelle Fehler zu vermeiden.
– Alle Angaben in der Vorlage sind beispielhaft und müssen entsprechend angepasst werden.
– Die Anschrift des Arbeitgebers sollte korrekt angegeben werden.
– Der Termin für die Kündigung muss mit Blick auf die Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags gewählt werden.
– Die Forderung nach einer Abfindung sollte begründet werden.
– Die Bestätigung der Kündigung und der Abfindung sollte schriftlich erfolgen.
Vorlage und Muster für Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
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Die Kündigung eines Arbeitsvertrags und die damit verbundene Abfindung kann viele Fragen aufwerfen. Im Folgenden beantworten wir 15 häufig gestellte Fragen (FAQ) zu diesem Thema:
Frage 1: Wie kann ein Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Die Kündigung eines Arbeitsvertrags kann schriftlich erfolgen, entweder durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber. Dabei müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden, die im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Gesetz geregelt sind.
Frage 2: Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitgeber?
Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber hängen von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber zwischen einem und sieben Monaten.
Frage 3: Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitnehmer?
Auch der Arbeitnehmer muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Diese betragen in der Regel zwischen vier Wochen und sieben Monaten, je nach Beschäftigungsdauer.
Frage 4: Kann der Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?
Ja, der Arbeitnehmer kann unter bestimmten Umständen fristlos kündigen, beispielsweise bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Dabei muss jedoch in der Regel eine Abmahnung vorher erfolgen.
Frage 5: Kann der Arbeitgeber auch fristlos kündigen?
Ja, auch der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen fristlos kündigen, beispielsweise bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Auch hier ist in der Regel eine vorherige Abmahnung nötig.
Frage 6: Besteht bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen.
Frage 7: Wie hoch ist die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Die Höhe der Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung richtet sich in der Regel nach dem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Frage 8: Kann die Abfindung verhandelt werden?
Ja, die Abfindung kann in der Regel verhandelt werden, insbesondere wenn es sich um eine Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen handelt.
Frage 9: Wie wird die Abfindung steuerlich behandelt?
Die Abfindung kann steuerpflichtig sein, je nach den individuellen Umständen. Es empfiehlt sich daher, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Frage 10: Besteht bei einer außerordentlichen Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?
Bei einer außerordentlichen Kündigung besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Abfindung, da diese meist aufgrund eines erheblichen Fehlverhaltens des gekündigten Arbeitnehmers ausgesprochen wird.
Frage 11: Wie lange dauert es, bis eine Kündigung wirksam wird?
Die Kündigung wird in der Regel zum Ende der Kündigungsfrist wirksam. Die genaue Dauer hängt von den gesetzlichen Regelungen und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Frage 12: Kann die Kündigung angefochten werden?
Ja, eine Kündigung kann in bestimmten Fällen angefochten werden, beispielsweise wenn sie sozialwidrig oder rechtsmissbräuchlich ist. In einem solchen Fall kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Frage 13: Welche Frist gilt für eine Kündigungsschutzklage?
Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Es empfiehlt sich jedoch, umgehend rechtlichen Rat einzuholen.
Frage 14: Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus den eigenen Anwaltskosten sowie den Gerichtskosten zusammen. Die konkrete Höhe ist abhängig vom Streitwert des Verfahrens.
Frage 15: Welche Alternativen zur Kündigung gibt es?
Es gibt verschiedene alternative Möglichkeiten zur Kündigung, wie beispielsweise die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags, den Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
Mit diesen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Kündigung eines Arbeitsvertrags und zur Abfindung hoffen wir, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei individuellen Fragestellungen empfehlen wir jedoch, sich rechtlichen Rat einzuholen.